Intro-AGB

Hotel Sparta
Geschäfts- und Reservierungsbedingungen
1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch das Hotel und die Bestätigung des Hotels zustande.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3) Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 16:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
5) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz (auch - soweit zumutbar - außerhalb des Hauses) Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag werden hierdurch nicht berührt.
6) Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
7.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Recht, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
7.2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
7.3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
7.4) Bei Buchungen, die über die hoteleigene Webseite oder sonstige Internet-Buchungsportale bzw. Reiseveranstalter gelten die bei der Buchungsbestätigung des jeweiligen Portals bzw. Reiseveranstalter angegebene Buchungs- oder Stornierungsbedingungen, Anreise- bzw. Garantiezeiten und Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen. Die sonstigen AGB´s behalten Ihre Gültigkeit.
7.5) Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
8) In die Sphäre des Gastes / Leistungsnehmers fallende Störungen des reibungslosen Geschäftsbetriebes, der Sicherheit oder Rufes des Hotels sowie im Falle höherer Gewalt, berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung. Das gilt auch, wenn das Hotel begründeten Anlass hat, dass derartige Störungen bevorstehen.
9) Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
10) Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingent), sind vom Besteller die tatsächlich benötigte Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zur anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu lasten des Bestellers. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
11) Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach Ziffer 7, der Allgemeinen Bedingungen, zu berechnen.
12) Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugunsten oder zu Lasten des Gastes / Bestellers.
13) Alle Preise verstehen sich in Euro Einschließlich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
14) Bei Buchungen von Gruppen oder Arrangements kann das Hotel dem Leistungsnehmer 50% Anzahlung in Rechnung stellen. Des Weiteren gilt dies auch für Buchungen von mehreren Zimmern und mehreren Übernachtungen. Die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Sollte diese Anzahlung nicht erfolgt sein, kann das Hotel davon ausgehen, dass diese Buchung nicht wahrgenommen wird und somit hat das Hotel das Recht, die Zimmer anderweitig zu vergeben.
15) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstuck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. {§ 701 BGB)
16) Für das nicht oder falsche Durchgeben von Mitteilungen oder Weckrufen, wird keine Haftung übernommen.
17.1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeit - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
17.2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
18) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im übrigen gilt die Deutsche Hotelordnung und der gesunde Menschenverstand bzw. der freundliche Wille eines harmonischen Miteinanders.
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