Hotel

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Hotel Sparta

Geschäfts- und Reservierungs­bedingungen

1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Funktionsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Bei Verträgen, die mehr als 1 Tage vor Ankunft Zustandekommen, ist jeder Vertragspartner berechtigt, ohne Angabe von Gründen, durch einseitige Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, falls diese Erklärung dem anderen Teil spätestens vierzig Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftstag zugeht. Umfassen die Vereinbarungen mehr als 15 Übernachtungen je Veranstaltung/Buchung, so verlängert sich die vorgenannte Frist um 14 Tage.

3) Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

4) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Georgios Zaraklanis , Anschrift wie oben

5) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz (auch - soweit zumutbar - außerhalb des Hauses) Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag werden hierdurch nicht berührt.

6) Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.

7.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Recht, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
7.2) Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements behält sich das Hotel vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
a) bis 1 Tag vor Ankunft - Keine Kosten
b) bis 0 Tage vor Ankunft - 100% der vereinbarten - Leistungen / Arrangements
7.3) Bei Buchungen, die über die hoteleigene Webseite oder sonstige Internet-Buchungsportale bzw. Reiseveranstalter gelten die bei der Buchungsbestätigung des jeweiligen Portals bzw. Reiseveranstalter angegebene Buchungs- oder
Stornierungsbedingungen, Anreise- bzw. Garantiezeiten und Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen. Die sonstigen AGB´s behalten Ihre Gültigkeit.
7.4) Umfassen die Vereinbarungen mehr als 15 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 14 Tage. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Sollte das Zimmer anderweitig ohne Kostennachteile für den Hotelier vermietet werden, behält sich der Hotelier das Recht vor, dem Gast € 25,- Abwicklungskosten in Rechnung zu stellen, ggf. zuzüglich eines Schadenausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung weisen wir empfehlend hin!

8) In die Sphäre des Gastes / Leistungsnehmers fallende Störungen des reibungslosen Geschäftsbetriebes, der Sicherheit oder Rufes des Hotels sowie im Falle höherer Gewalt, berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung. Das gilt auch, wenn das Hotel begründeten Anlass hat, dass derartige Störungen bevorstehen.

9) Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

10) Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingent), sind vom Besteller die tatsächlich benötigte Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft, zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zur anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu lasten des Bestellers. In diesem Falle gilt Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

11) Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach Ziffer 7, der Allgemeinen Bedingungen, zu berechnen.

12) Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugunsten oder zu Lasten des Gastes / Bestellers.

13) Alle Preise verstehen sich in Euro Einschließlich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

14) Bei Buchungen von Gruppen oder Arrangements kann das Hotel dem Leistungsnehmer 50% Anzahlung in Rechnung stellen. Des Weiteren gilt dies auch für Buchungen von mehreren Zimmern und mehreren Übernachtungen. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Sollte diese Anzahlung nicht erfolgt sein, kann das Hotel davon ausgehen, dass diese Buchung nicht wahrgenommen wird und somit hat das Hotel das Recht, die Zimmer anderweitig zu vergeben.

15) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstuck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. {§ 701 BGB)

16) Für das nicht oder falsche Durchgeben von Mitteilungen oder Weckrufen, wird keine Haftung übernommen.

17) Für Hotelarrangements oder Pauschalprogramme sowie Sonderpreise und / oder Leistungen, die vom Hotel lediglich ausgelegt werden, (z. B. Kurtaxe), werden Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners-Club und Amexco) nicht akzeptiert. Hierfür akzeptieren wir EC-Cash (Pin), Barzahlung oder Verrechnungsscheck. Des Weiteren kann der Gast, bei Inanspruchnahme von Sonderpreisen oder Sonderangeboten, keinen Anspruch auf Erwerb von Punkten oder Bonussen von Sparprogrammen erheben, wie z. B. der Ringhotelcard, Frequent Flyerprogramme, Verbraucherserviceprogramme oder andere Clubprogramme.

18.1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeit - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
18.2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

19) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

20) Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es sei denn der Veranstalter beschränkt die Vollmacht des Leiters durch schriftliche Erklärung, die dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.

21) Eine Änderung der Teilnehmeranzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

22) Der Veranstalter übernimmt die Mithaftung für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungs-Teilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

23) Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die Tagungsräume eingebracht hat, wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

24) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für Beschädigungen, grobe Verschmutzungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

25) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

26) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgelegt werden.

Zusatzvereinbarung für Fahrradvermietung:

27) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages, oder bei Übernahme des Fahrrads, erkennt der Entleiher den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrads an. Vor Übernahme hat der Entleiher sich vom Zustand des Fahrrads zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit in dem Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben.

28) Mit Übergabe des Fahrrades samt Schlüssel geht die Sach - und Betriebsgefahr auf den Entleiher über. Der Entleiher steht dem Hotel insbesondere für Diebstahl und sonstigen Verlust und für den Ersatz von Schäden am Fahrrad ein. Bis zur vereinbarten Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher selbst für das Fahrrad verantwortlich.


Im übrigen gilt die Deutsche Hotelordnung und der gesunde Menschenverstand bzw. der freundliche Wille eines harmonischen Miteinanders.


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Unser Hotel

Standort

Hotel & Restaurant Sparta
Alter Postweg 6
26215 Wiefelstede
Tel.: (0441) 80078068 (Rezeption)
Tel.: (0441) 20959750 (Restaurant)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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